Vereinbarung über Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit Informationen, die der Besucher über das Formular der Website zur Berechnung oder Organisation eines Transports übermittelt.

Welche Informationen als vertraulich gelten

Zu den vertraulichen Informationen gehören alle nichtöffentlichen Angaben, die zur Bearbeitung der Anfrage übermittelt werden: Angaben zur Ladung mit ihren Eigenschaften und ihrem Wert, zur Route, zu Start- und Zielpunkten, zu Fristen und Bedingungen des Transports sowie kommerzielle und Kontaktinformationen, sofern der Absender sie als vertraulich bezeichnet hat oder dies angesichts ihres Charakters offensichtlich ist.

Wofür die Informationen verwendet werden

Die Informationen dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme im Rahmen der Anfrage, der Erstellung einer Berechnung und der Organisation der angeforderten Logistikleistungen. Zugang erhalten Mitarbeitende und herangezogene Auftragnehmer nur in dem Umfang, der für die Bearbeitung der Anfrage oder des Transports erforderlich ist. Die Informationen werden vor unbefugtem Zugriff geschützt und nicht für eigene Zwecke verwendet, die nicht mit der Anfrage zusammenhängen.

Wann die Einschränkungen nicht gelten

Die Bedingungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich wurden, die dem Empfänger vor deren Übermittlung rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung durch eine zwingende Anforderung von Gesetz oder zuständiger Behörde verlangt wird.

Geltungsdauer

Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht, solange die betreffenden Informationen nichtöffentlich sind, sofern zwingende gesetzliche Vorgaben nichts anderes bestimmen.

Vor der Veröffentlichung muss der Betreiber der Website seinen vollständigen Namen, seine Unternehmensdaten und Kontaktinformationen entsprechend seiner Rechtsform angeben. Dieser Text ist eine allgemeine redaktionelle Grundlage und begründet für sich genommen kein Betriebsgeheimnis.